Trauungen

Was tun wenn … wir getraut werden möchten?

Heiraten können Sie nach terminlicher Absprache mit dem Pfarrbüro in allen Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft Rupertsberg.
Wir feiern die Trauung in der Regel samstags nachmittags um 14.00 Uhr oder 14.30 Uhr.
Der Termin ist nur dann gültig, wenn er vom Pfarrbüro schriftlich bestätigt worden ist.

Diese Regelung gilt zunächst für alle Brautpaare, von denen mindestens eine/einer in einer der Pfarrgemeinden unserer Pfarreiengemeinschaft wohnt, früher gewohnt hat oder hier getauft oder gefirmt worden ist.

Andere Paare von außerhalb können in den Kirchen der Pfarreiengemeinschaft Rupertsberg heiraten, wenn sie einen Geistlichen „mitbringen“, der dann dem Trauungsgottesdienst vorsteht und bei der Eheschließung assistiert. Dazu erhält der betreffende Geistliche die erforderliche Delegation.

Der für die Trauung verantwortliche und zuständige Priester ist zunächst der Pfarrer, in dessen Pfarrei das Brautpaar seinen ersten Wohnsitz hat.

Was vor dem Trauungsgottesdienst zu erledigen und zu beachten ist

Die Trauung sollte rechtzeitig vom Brautpaar (mindestens aber von einem der beiden Brautleute) im Pfarrbüro in Münster-Sarmsheim, Kirchstraße 5 Tel. 06721- 43093 zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros angemeldet werden. Dabei werden die wichtigsten Personalien des Brautpaares aufgenommen.

Kirchlich heiraten können Paare, von denen mindestens ein Teil Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist und die kirchenrechtlich nicht daran gehindert sind. Falls ein Partner schon einmal standesamtlich verheiratet war, muss im Gespräch mit dem Seelsorger geklärt werden, ob diese erste Ehe der kirchlichen Eheschließung entgegensteht.

Ist einer der beiden Brautleute aus der Kirche ausgetreten, ist das nicht unbedingt ein Hindernis für eine kirchliche Trauung. Es ist auch nicht nötig, „nur“ einer kirchlichen Trauung wegen wieder in die Kirche einzutreten. Womöglich ist das ein Anlass, der Schritt zurück in die Kirche sollte jedoch aus innerer (Glaubens-) Überzeugung erfolgen. Das offizielle Trauungsbuch der Kirche sieht auch Trauungsgottesdienste eines katholischen Christen mit einem Partner vor, der nicht Christ ist bzw. nicht an Gott glaubt. Eine solche Trauung erfolgt innerhalb eines Wortgottesdienstes.

In jedem Fall wird rechtzeitig das sogenannte Ehevorbereitungsprotokoll  aufgenommen. Dazu führt der für die Trauung verantwortliche katholische Priester mit dem Brautpaar ein Gespräch, in dessen Verlauf alle für die rechtliche Gültigkeit der Trauung relevanten Fragen besprochen werden. Das sollte etwa drei Monate vor der Trauung erfolgen.

Die katholischen Partner benötigen dazu eine Taufbescheinigung, die beim jeweiligen Taufpfarramt telefonisch oder per E-Mail angefordert werden kann. Sie soll nicht eher als sechs Monate vor der Trauung ausgestellt werden. Bei einem evangelischen Christen genügen die Taufdaten und eine Mitgliedsbescheinigung der Wohnsitzpfarrgemeinde. Für Katholiken, die in einer Pfarrgemeinde der Pfarreiengemeinschaft Rupertsberg getauft wurden und hier heiraten, erfolgt die Ausstellung der Taufbescheinigung automatisch durch das Pfarrbüro.

Überhaupt sind die Formen der Trauungsfeier vielgestaltig.
Neben der Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes gibt es die Trauung in der Messfeier.

Für konfessionsverschiedene Paare (Katholiken und evangelische, orthodoxe, altkatholische, anglikanische oder einige freikirchliche Christen) besteht dieMöglichkeit zur „gemeinsamen kirchlichen Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares“, die in der Regel innerhalb eines Wortgottesdienstes erfolgt.

Für ein katholisch-evangelisches Paar kann die Trauung entweder nur nach dem katholischen oder nur nach dem evangelischen Ritus vollzogen werden. Ausschlaggebend dafür ist die Wahl der Kirche: Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, erfolgt sie nach dem katholischen Ritus, findet sie in einer evangelischen Kirche statt, erfolgt sie nach dem evangelischen Ritus. Beide Kirchen haben geregelt, unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Trauungsform gegenseitig als gültig anerkannt wird.

Der katholische Christ unterliegt grundsätzlich einer Formpflicht, d. h. die Ehe muss vor einem zuständigen katholischen Priester und zwei Zeugen geschlossen werden. Von dieser Form kann allerdings befreit werden – wenn die Ehe zum Beispiel in einer evangelischen Kirche vor einem evangelischen Pfarrer allein oder auf dem Standesamt geschlossen werden soll. Dazu muss der zuständige katholische Seelsorger beim Bischöflichen Generalvikariat eine Befreiung von der Formpflicht erbitten, so dass die Ehe gültig geschlossen werden kann.

Gestaltung des Trauungsgottesdienstes

Sind die rechtlichen Fragen geklärt, bespricht der für die jeweilige Trauung verantwortliche Seelsorger zusammen mit dem Brautpaar auch die Form und Gestalt des Trauungsgottesdienstes.
Die Trauung im Rahmen eines Wortgottesdienstes bietet eine große Freiheit in der Gestaltung.
Die Messfeier hat einen festen Ablauf, der eingehalten werden muss.
Das Brautpaar hat die Möglichkeit zur Mitgestaltung: bei der Auswahl der Lesungen, der Formulierung der Fürbitten, den Liedwünschen oder anderen Texten.
Erst nach der Festlegung der Form des Trauungsgottesdienstes mit dem verantwortlichen Seelsorger ist es sinnvoll, in die Detailplanung einzusteigen – das gilt auch für die musikalische Gestaltung.

Für die musikalische Gestaltung der Trauung gilt: Nicht alle Musik ist für den Gottesdienst geeignet. Liedtexte und Musikwerke müssen dem Trauungsgottesdienst entsprechen, bei dem es um Gottes Liebe zu den Menschen geht, die in der Liebe der Eheleute sichtbar wird. Sie müssen zum Charakter eines Kirchenraumes und dem im Trauungsgottesdienst abgegebenen Versprechen vorbehaltloser Liebe, Treue und Unauflöslichkeit passen. Daher ist die Auswahl der Musikstücke auf jeden Fall mit dem zuständigen Seelsorger oder dem/der von ihm herangezogenen Kirchenmusiker oder Kirchenmusikerin zu besprechen.

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